Viele Personaler stellen sich diese zwei Fragen vor jedem Bewerbungsgespräch... Sie auch?
Wie kann ich schon im Einstellungsverfahren die fachlichen Qualitäten meines Bewerbers zuverlässig auf Herz und Nieren prüfen?
Wie finde ich heraus, ob sich mein Bewerber zu gut verkauft? Oder zu zurückhaltend ist und sich erst im Arbeitsalltag als Leistungsträger entpuppt...?
Tatsache ist: Wer bei der Einstellung sorgfältig vorgeht, beugt späteren Schwierigkeiten vor! Mit einfachen Einstellungstests erhöhen Sie die Sicherheit, dass der Bewerber sich für Ihre Stelle auch wirklich eignet – fachlich wie auch persönlich.
Daher zeigen Ihnen das „Praxishandbuch Personal“ und die kostenlose Recruiting-Box „Einstellungstest - Mitarbeiter, die passen!“ Schritt für Schritt, wie Sie mit einfachen Mitteln eigene Tests durchführen.
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Das „Praxishandbuch Personal“ richtet sich an
Personalverantwortliche mit wenig Zeit,
die nach guten Mitarbeitern suchen und sich fragen:
„Wie trenne ich die bei den Bewerbern die Spreu vom Weizen?“
Mit dem Praxishandbuch profitieren Sie jetzt von verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Expertentipps rund um Einstellungstests!
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Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Christian Wolf, zeigt Ihnen in der Recruiting-Box „Einstellungstest - Mitarbeiter, die passen!“ den Weg, wie Sie die Vorteile von qualifizierten Einstellungstest nutzen, um die richtigen Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Dr. Christian Wolf
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Chefredakteur „Praxishandbuch Personal“
Manche Bewerber sind wahre Selbstdarsteller und verkaufen sich bei Vorstellungsgesprächen zu gut, andere sind eher zu zurückhaltend. Der Eindruck, den Sie in der kurzen Zeit des Vorstellungsgesprächs gewinnen, ist deshalb oft nur begrenzt aussagekräftig.
Außerdem führen nicht selten Sympathie oder Antipathie zu einer falschen Entscheidung.
Mit Tests vermeiden Sie das. Sie erhöhen so die Sicherheit, dass der Bewerber sich für Ihre Stelle auch wirklich eignet – fachlich wie auch persönlich.
Mit qualifizierten Einstellungstests können Sie eine Aussage mit hoher Sicherheit darüber darüber treffen, ob der Bewerber den fachlichen und persönlichen Anforderungen für die ausgeschriebene Position entspricht.
Fachliche Anforderungen können sein:
Persönliche Anforderungen sind etwa:
Fragen Sie sich: Welche dieser Anforderungen sind unbedingt zu erfüllen und welche idealerweise?
Ich empfehle Ihnen das „Praxishandbuch Personal“, mit dem Sie ein 100% präzises Anforderungsprofil erstellen, das ganz auf Ihr Unternehmen und die zu besetzende Stelle ausgerichtet ist. Mit diesem Anforderungsprofil in der Hand können Sie einen passenden Test leichter auswählen.
Denn Sie sehen sofort, ob der Schwerpunkt eher bei den Fähigkeiten, beim Wissen, bei der Persönlichkeit oder bei der Erfahrung liegen soll. Das „Praxishandbuch Personal“ bietet Anleitungen für Arbeitgeber, Vorgesetzte und Personalverantwortliche zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl - darüber hinaus - zur erfolgreichen Mitarbeiterführung und zur rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen.
Ein Leser aus Burgthann schrieb mir noch neulich: „Das Praxishandbuch Personal hat mir schon so manchen Euro an Anwaltskosten gespart, sodass sich das Abo mehrfach bezahlt gemacht hat.“
Machen Sie es jetzt genauso. Denn das „Praxishandbuch Personal“ können Sie jetzt 4 Wochen gratis testen.
Ihr

Dr. Christian Wolf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Chefredakteur Praxishandbuch Personal
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Die besten Führungskräfte sind nicht diejenigen, die möglichst viele Mitarbeiter mit dem „goldenen Handschlag“ entlassen, sondern diejenigen, die mit ihrem Team herausragende Leistungen erbringen und somit das Wachstum sichern und die Zukunft gestalten.
Was haben Sie sich bisher nicht alles von Problem-Mitarbeitern bieten lassen müssen?
Wie viel Zeit, Geduld, Energie, Geld und gute Worte haben Sie schon auf leistungsschwache Mitarbeiter verschwendet? Und alles ohne den geringsten Erfolg?
Dabei ist eines ganz sicher: Auch in Ihrem Team stecken motivierte, fleißige und erfolgreiche Mitarbeiter.
Fachlich macht Ihnen so schnell keiner etwas vor. Das weiß auch jeder in der Firma.
Zum Beispiel:
Wenn Ihre Mitarbeiterin nicht immer schon eine Viertelstunde vor Dienstschluss ihren PC abstellen würde?
Oder wenn Ihr Mitarbeiter nicht immer erst nach dem fünften Klingeln ans Telefon gehen und Ihre Mitarbeiterin nicht während der Arbeitszeit Kosmetikprodukte kaufen würde.
Geben Sie nicht auf, wenn nach der ersten Unterredung mit einem Problem-Mitarbeiter noch nicht alle Schwierigkeiten beseitigt sind. Ein zweiter Versuch lohnt, denn einen Mitarbeiter zu entlassen und einen neuen zu finden und einzuarbeiten, ist in den meisten Fällen wesentlich aufwändiger und teurer. Halten Sie sich an diesen trichterförmigen Aufbau des Kritikgesprächs:

Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital, das wissen Sie. Jede noch so kleine Anstrengung, die Sie in Ihre Mitarbeiter investieren, wird sich mehr als bezahlt machen.
Wahr ist aber auch, dass die Personalkosten und die Sozialabgaben immer mehr steigen. Erfahren Sie daher,
Versuchen Sie, ihm eine einmalige Prämie schmackhaft zu machen. Wenn Sie ihm 2.500€ anbieten, hat das einen hohen Reiz für ihn. Eine Gehaltserhöhung von 150€ hingegen ist schon nach 1,5 Jahren teurer. Und der Mitarbeiter würde bei der nächsten Gehaltsverhandlung von einem höheren Niveau starten.
Aus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, dass Mitarbeiter nicht ausschließlich nach Geld streben. Anerkennung ist ebenso wichtig. Auch ein Wettbewerb, in dem Sie Prämien ausloben, kann zur Motivation beitragen. Je nachdem, welches Ziel Sie mit dem Wettbewerb erreichen wollen, kommen vier Prämienarten in Frage:
Bedeutung der Bedürfnisse aus Mitarbeitersicht
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Bedeutung der Bedürfnisse aus Vorgesetztensicht
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Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit einem Intelligenzquotienten von 125 für Menschen arbeiten, die nur einen IQ von 100 haben. Der IQ ist also sicher keine Garantie für Erfolg. Wenn Sie also die Anforderungen an einen Mitarbeiter zusammenstellen, seien Sie so konkret wie irgend möglich. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter muss „gut mit Leuten können“, aber er muss nicht wissen, was die Quantenphysik ist. Oder Sie lesen im „Praxishandbuch Personal“, was hinter der Geheimsprache steckt.
Leider verschleiert die Sprache im Arbeitszeugnis die wahren Leistungen eines Mitarbeiters mehr, als dass sie sie tatsächlich wiedergibt. Problem: Hinter Worten, die sich eigentlich recht positiv anhören, verbirgt sich oft ein ganz anderer Sinn! Wenn ein Kandidat Ihr Interesse geweckt hat, sollten Sie sich daher immer absichern und seinen früheren Vorgesetzten anrufen. Von Chef zu Chef wird er Ihnen wertvolle Auskünfte geben. Achtung: Sie benötigen hierzu aber das Einverständnis des Bewerbers.
Nach § 670 BGB müssen Sie die Kosten tragen, wenn Sie einen Bewerber zum Gespräch einladen. Vereinbaren Sie daher zunächst nur etwa 3 Termine – vielleicht haben Sie dann schon den Richtigen gefunden. Oder: Schließen Sie eine Kostenerstattung vorzeitig aus. Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie z. B. den Lebenslauf auf Lücken abklopfen. Notieren Sie sich, wo Sie nachhaken wollen. Stellen Sie sicher, dass Sie während des Gesprächs nicht gestört werden.
Einstellungstests sind umstritten. Manche zielen auf Schulwissen, manche auf praktische Intelligenz, andere auf Sozialverhalten. Wenn Sie einen neuen Test einführen wollen und nicht sicher sind, ob er etwas taugt, dann führen Sie ihn erst mal an einigen freiwilligen Testpersonen in Ihrem Hause durch. Wenn Ihnen dann die Ergebnisse plausibel erscheinen, können Sie den Test auch ruhig bei Bewerbern einsetzen. Ein seriöser Test liefert Ihnen relativ objektive Ergebnisse und kann somit ein wertvoller Bestandteil Ihrer Personalauswahl sein.
Verhindern Sie personelle Fehlentscheidungen, indem Sie die richtigen Fragen stellen. Erfahren Sie, wie Sie jedem Bewerber „hinter die Stirn“ schauen. Lesen Sie im „Praxishandbuch Personal“, welche Fragen Sie im Vorstellungsgespräch fragen sollten, und welche Ihnen das AGG noch gestattet.
Sie sind durch das sog. Nachweisgesetz verpflichtet, dem Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. In der Praxis bedeutet das so viel wie eine Verpflichtung zu schriftlichen Arbeitsverträgen.
Bauen Sie einen „Notausgang“ ein Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, ob ein Kandidat der Richtige für die zu besetzende Stelle ist, schlagen Sie ihm ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Das hat den Vorteil gegenüber einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch verlängert wird. Auch dann nicht, wenn eine Kündigung z. B. wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nicht möglich wäre. Wichtig: Wenn Sie die Befristungsdauer verlängern, müssen Sie das schriftlich tun. Alternative: Freie Mitarbeiter
Bei einem freien Mitarbeiter brauchen Sie sich um die Regelungen des Arbeitsrechts wenig Sorgen zu machen. Doch beachten Sie unbedingt, dass Ihr freier Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger eingestuft wird.
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